Fördermittel für energieeffiziente Kunststofffenster
Beim Einbau energieeffizienter Fenster können Sie von attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren. Entsprechende Maßnahmen werden gezielt staatlich unterstützt, um den Energieverbrauch und damit die CO₂-Emissionen zu senken. Die Förderungen reichen von Steuervergünstigungen über zinsgünstige Kredite bis hin zu direkten Zuschüssen.
Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Förderoptionen für Ihren Fenstertausch.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

20 % Steuerbonus über drei Jahre bei der Einkommensteuererklärung geltend machen

Direkter BAFA-Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 % für Einzelmaßnahmen

Zinsgünstige Kredite der KfW insbesondere für umfassende energetische Modernisierungen

Vielfältige regionale Förderangebote von Ländern, Kreisen und Kommunen
1. Ganz unbürokratisch: 20 % sparen über die Steuer
Die wohl einfachste Möglichkeit, bei der energetischen Modernisierung Ihres Gebäudes in den Genuss staatlicher Förderung zu kommen, ist Ihre Einkommensteuererklärung. Hier können Sie 20 % der Gesamtkosten steuermindernd geltend machen. Eine vorherige Antragstellung, Anmeldung oder Energieberatung ist nicht erforderlich.
Die steuerliche Absetzbarkeit gilt bis zu einem Investitionsbetrag von maximal 200.000 Euro. Über drei Jahre können Sie jeweils 7, 7 bzw. 6 % dieses Betrags von Ihrer Einkommensteuer abziehen – insgesamt also 20 % bzw. bis zu 40.000 Euro.
Das gilt es beim Steuerbonus zu beachten
Damit Sie die steuerliche Förderung nutzen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie dürfen nicht gleichzeitig eine andere Förderung in Anspruch nehmen.
- Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen.
- Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein.
- Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das Ihnen im Anschluss die Einhaltung energetischer Mindestanforderungen bestätigt.
2. Zuschuss-Förderung durch das BAFA
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Einzelmaßnahmen wie der Austausch, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Kunststofffenstern gefördert. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das einen direkten Zuschuss zu den Kosten für neue Fenster bereitstellt.
Die Förderkonditionen im Überblick
- Das BAFA erstattet 15 % der förderfähigen Kosten für den Fenstertausch.
- Weitere 5 % Förderung sind möglich, wenn der Austausch der Fenster im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgt.
- Ohne iSFP ist die Förderung pro Wohneinheit auf maximal 30.000 Euro pro Jahr begrenzt. Der maximale Zuschuss liegt dann bei 4.500 Euro (15 % von 30.000 Euro).
- Mit iSFP können Maßnahmen bis zu 60.000 Euro gefördert werden. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 12.000 Euro (20 % von 60.000 Euro).
- Für die Beantragung ist die Einbindung eines Experten bzw. einer Expertin für Energieeffizienz erforderlich. Die dafür anfallenden Kosten werden zu 50 % gefördert.
- Die Gesamtkosten der Maßnahme müssen mindestens 2.000 Euro betragen.
Für die Beantragung ist die Einbindung eines Experten bzw. einer Expertin für Energieeffizienz erforderlich, die dafür anfallenden Kosten werden zu 50 % gefördert. Die Gesamtkosten der Maßnahme müssen mindestens 2.000 Euro betragen.

Förderung – aber einfach!
Um die Beantragung der Förderung so einfach wie möglich zu halten, gibt es den VEKA 48-Stunden-Förderservice, der für Sie gleich zwei Vorteile bietet: Sie können das bürokratische Drumherum ausgewiesenen Expert:innen überlassen – und haben die gute Gewissheit, dass Ihr Förderantrag binnen 48 Stunden gestellt ist. Sprechen Sie uns einfach an!
3. Kredit plus Zuschuss: Förderung durch die KfW
Die KfW fördert den Austausch von Fenstern im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung zum Effizienzhaus. Im Gegensatz zur Förderung von Einzelmaßnahmen durch die BAFA ist hier eine Komplettsanierung erforderlich. Die Immobilie muss im Anschluss mindestens den Standard Effizienzhaus 85 bzw. Effizienzhaus Denkmal erfüllen, um förderfähig zu sein.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms 261: Hier können Sie einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für ein Effizienzhaus der Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse erhalten, ergänzt durch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 bis 45 %.
Eine Begleitung des Vorhabens durch eine Expertin bzw. einen Experten für Energieeffizienz ist verpflichtend, die dadurch entstehenden Kosten sind ebenfalls förderfähig.
Gut zu wissen: Neben den Fenstern sind auch andere Arbeiten förderfähig, die im Rahmen des Einbaus anfallen, wie z. B. Putz- und Malerarbeiten, die Erneuerung von Rollläden und Fensterbrettern.
KfW-Förderprogramm 261
- Gefördert wird die Komplettsanierung zum Energieeffizienzhaus bzw. der Kauf eines sanierten Hauses.
- Kreditbetrag max. 150.000 Euro pro Wohneinheit, effektiver Jahreszins ab 2,32 %
- Tilgungszuschuss max. 45 % des Kreditbetrags
Alternativen:
- 20 % Steuerbonus, den Sie über drei Jahre bei der Einkommensteuererklärung geltend machen können.
- Direkter BAFA-Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 % für Einzelmaßnahmen
- Vielfältige regionale Förderangebote von Ländern, Kreisen und Kommunen

4. Weitere Fördermöglichkeiten
Zusätzlich zu der steuerlichen Förderung und den Angeboten von BAFA und KfW gibt es weitere Förderprogramme auf Ebene der Bundesländer, Kreise und Kommunen, manche Maßnahmen werden zudem von Verbänden gefördert.
Nutzen Sie unsere Fördermittelauskunft
Welches Förderangebot besonders gut zu Ihrem Modernisierungsvorhaben passt, hängt nicht nur vom Umfang der geplanten Maßnahmen ab, sondern auch von Ihrer individuellen Situation.
In der vielfältigen Förderlandschaft die optimale Marschroute zu finden, ist eine echte Herausforderung. Daher empfehlen wir Ihnen die Nutzung unserer interaktiven Fördermittelauskunft, um einen Überblick über alle für Sie verfügbaren Angebote zu erhalten. Neben den bundesweiten Angeboten finden Sie hier auch regionale Förderungen, die für Sie in Frage kommen könnten.
Zur FördermittelauskunftÜbrigens: Gerade bei umfassenden Sanierungen ist es ratsam, einen Energieberater bzw. eine Energieberaterin hinzuzuziehen. Beispielsweise für eine Förderung durch die KfW ist eine solche Expertenbeteiligung ohnehin vorgeschrieben.
Lassen Sie sich persönlich beraten!
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus – wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihres individuellen Vorhabens!
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